WDR »FAKTENCHECK«

GEGENDARSTELLUNG

Am 08.10.2014 veröffentlichte der WDR als Reaktion auf einen Artikel des dwdl.de einen sogenannten „Faktencheck“. Hintergrund war eine Programmbeschwerde des britischen Anwaltes Frank Cannon gegenüber dem WDR, nachdem der WDR gegen eine schriftliche Vereinbarung zwischen ihm, mir und der von Rechtsanwalt Cannon vertretenen „Westgate Foundation“  verstoßen hatte.

Eine weitere Antwort auf die Ablehnung der Programmbeschwerde des Rechtsanwaltes Frank Cannon durch den WDR Intendanten Tom Buhrow finden Sie hier.

In dem vom WDR in diesem Zusammenhang veröffentlichten „Faktencheck“ werden eine Reihe falscher Behauptungen, auch direkt über meine Person aufgestellt.

So wird behauptet:

„Der Vorwurf: Durch nachträglich gedrehte Zwischenschnitte sei den ZuschauerInnen in der Dokumentation bloß der Eindruck vermittelt worden, der WDR-Redakteur Roman Stumpf habe ein Interview mit Professor Abou-Donia geführt. Der WDR nehme es in diesem Punkt mit der Glaubwürdigkeit nicht so genau.

Fakt ist: Der Film ist in Co-Autorenschaft entstanden. Die zwei Autoren – Tim van Beveren und Roman Stumpf – haben das besagte Interview gemeinsam vorbereitet und geführt. Zwischen den Autoren war vereinbart, dass Roman Stumpf am Drehort und unmittelbar im Anschluss an das Interview noch zusätzlich eine Zwischenfrage aufnehmen sollte. Warum? Teil eines im Film dokumentierten Experiments war, dass Roman Stumpf regelmäßig nach Langstrecken-Flügen Blut entnommen wurde. Diese Blutproben wurden untersucht. Die Werte sollten Aufschluss darüber geben, ob Roman Stumpf möglicherweise Schädigungen durch Gift in der Kabinenluft erlitten hatte. Der Wissenschaftler Mohamed Abou-Donia, Experte auf dem Gebiet, sollte das Testergebnis im Film bewerten.

Im Interview mit dem Wissenschaftler in englischer Sprache ging es um viele Teilbereiche des Filmthemas, auch um die Blutproben von Roman Stumpf. Beide Autoren vereinbarten einvernehmlich, dass Tim van Beveren zunächst die Fragen stellen sollte, auch die Zwischenfrage zu den Blutproben von Roman Stumpf. Zu einem späteren Zeitpunkt übernahm Roman Stumpf das Interview und stellte selbst noch einige Fragen. (…)

Die Zwischenfrage von Roman Stumpf wurde dann schließlich von beiden Autoren gemeinsam, also auch von Tim van Beveren, in die zu sendende Interview-Passage eingeschnitten.“

Dieser vermeintliche „Fakt“ enthält gleich mehrere falsche Behauptungen:

  1. Das besagte Interview wurde nicht gemeinsam von Herrn Dr. Roman Stumpf (heute: Dr. Roman Rusch) und mir vorbereitet und geführt. Das hier besagte und in der Filmfassung vom 7. Juli 2014 ausgestrahlte Interview mit Professor Dr. Abou-Donia wurde ausschließlich von mir geführt.
  2. Herr Dr. Stumpf, bzw. heute Rusch war zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht anwesend.
  3. Er hat von daher das Interview auch nicht zu einem „späteren Zeitpunkt übernommen“. Er traf erst am Interview-Ort ein, als Prof. Dr. Abou-Donia bereits im Aufbruch war. Er führte daraufhin ein eigenes Interview mit Professor Abou-Donia, jedoch mit anderen Fragen als ich sie dem Wissenschaftler gestellt hatte.
  4. Die im Filmbeitrag (ARD-Doku „Nervengift im Flugzeug“, ausgestrahlt am 7. Juli 2014) im Interview von Prof. Dr. Abou-Donia von Roman Stumpf, – heute Rusch, eingeschnittene Zwischenfrage wurde dem interviewten Wissenschaftler so nie gestellt. Er antwortete vielmehr auf meine Frage „Does it mean I’m sick?“ („Heißt das, ich bin krank?“), die aber in der bereits von der Chefredakteurin abgenommenen Sendefassung entfernt wurde und durch die Frage von Dr. Roman Stumpf, heute Rusch, „Heißt das, dass ich jetzt durch Organophosphate vergiftet wurde?“ durch diesen und ohne meine Billigung ersetzt wurde.

Weiter wird behauptet:

„Der Vorwurf: Tim van Beveren sei als faktischer Hauptautor der Dokumentation bei der Ausstrahlung des Films nicht als solcher genannt worden. Der WDR habe seine Autorenschaft plötzlich beendet.

Fakt ist: Tim van Beveren und Roman Stumpf waren von Anfang an gleichberechtigte Autoren der Dokumentation. Dies war eine einvernehmliche Entscheidung zwischen ihnen und der Redaktion. Über einen langen Zeitraum recherchierten beide Autoren gemeinsam, drehten, führten Interviews, erstellten den Text in gemeinsamer Verantwortung und arbeiteten gemeinsam im Schnitt.

Bei der Abnahme des Films durch die Redaktion waren einzelne kleinere Änderungen handwerklicher und dramaturgischer Art vereinbart worden. Diese wurden von den beiden Autoren gemeinsam umgesetzt. Danach wollte van Beveren nochmals eine komplette Neufassung auf seinem privaten Schnittplatz erstellen. Diesem Vorgehen konnte die Redaktion aufgrund des sensiblen Materials aus Gründen des Quellenschutzes sowie der Sicherstellung notwendiger technischer Standards nicht zustimmen. In der Folge beendete Tim van Beveren seine Autorentätigkeit und zog per Mail sein Recht auf Namensnennung zurück. Auf das Angebot der Redaktion, die Endfassung des Films einzusehen, ging er nicht ein.“

Auch dieser vermeintliche „Fakt“ enthält gleich mehrere falsche Tatsachenbehauptungen:

  1. Die initialen Recherchen, das Exposé und das Treatment zu dieser Dokumentation stammen ausschließlich von mir. Herr Dr. Stumpf, heute Rusch, wurde mir seitens des für die Sendung verantwortlichen WDR-Redakteurs, Joachim Angerer, aufgedrängt. Ich wollte diese Dokumentation zunächst in Kooperation mit einem Kollegen vom NDR realisieren. Dies wollte aber der WDR nicht.
  2. Herr Dr. Stumpf, heute Rusch und ich arbeiteten nicht gemeinsam im Schnitt. Es gab bis auf einen Nachmittag noch nicht einmal die sonst allgemein übliche Abstimmung der Autoren über Inhalte, Gewichtungen und Rechercheergebnisse. Herr Dr. Stumpf, heute Rusch, bearbeitete seine Teile der Dokumentation, ich meine Teile.
  3. Bei der „Abnahme des Films“ durch die Chefredakteurin des WDR, Sonia Mikich, war dieser nicht vollständig. Erstmalig sah ich die vorerst erste Fassung des Films einen Tag nach Ende der Schnittarbeiten. Mein Eindruck war, dass es sich um keinen guten Film handelte, wesentliche Aspekte falsch und missverständlich dargestellt wurden und entscheidende Rechercheergebnisse nicht adäquat gewürdigt wurden. Ich schlug daher vor den Film erneut, ohne das dem WDR dafür Kosten entstehen, zu bearbeiten und zur Diskussion zu stellen. Ein solcher Vorschnitt hätte innerhalb weniger Stunden auf den technischen Standards des WDR ebenso realisiert werden können, wie auf meinem Schnittsystem, dass exakt die gleichen Standards erfüllt. Dies wurde von dem Sendungsverantwortlichen Redakteur Joachim Angerer kategorisch abgelehnt.
  4. „Sensibles Material“ (angesprochener Quellenschutz) befand sich nicht in dieser Fassung, noch beim WDR. Anzumerken ist aber, dass Aufnahmematerial, darunter auch Material das ich als „sensibel“ einstufen würde, aus den Räumlichkeiten des WDR „verschwunden“ ist. 
  5. Ich habe meine „Autorentätigkeit“ weder beendet, noch habe ich „per Mail“ mein „Recht auf Namensnennung“ zurückgezogen. Hier verschweigt der WDR, dass es in der Folge zu verschiedenen Fragen von Anwälten von Interviewpartnern gekommen ist, auf die der WDR widersprüchlich geantwortet hat. Eine Protagonistin zog in der Folge ihre „Rechte am Bild“ zurück. Hierbei war zu berücksichtigen, dass diese Protagonistin zum Zeitpunkt des Interviews erkrankt war, was Journalisten nach dem gültigen Pressekodex eine besondere Sorgfaltspflicht auferlegt. Der WDR erklärte daraufhin dem anwaltlichen Vertreter, dass er beabsichtigte das Interview trotzdem auszustrahlen, obwohl hier zwischen ihr und mir zu ihrem Schutz eine spezielle Authorisierungsklausel schriftlich vereinbart worden war. Diese lag dem WDR auch vor, zumal ich das Material seinerzeit in eigener Verantwortung aufgenommen hatte und es sich in meinem Eigentum befindet. Ich habe den WDR in diesem Zusammenhang auf diese Regelung und den deutschen Pressekodex hingewiesen und mitgeteilt, dass wenn er auch weiterhin beabsichtige hiergegen aktiv zu verstoßen ich in diesem Zusammenhang nicht namentlich genannt werden möchte und auch „kein Bild von mir“ verwendet werden soll.
  6. Als Reaktion erhielt ich eine E-Mail des Sendungsverantwortlichen Redakteurs Joachim Angerer, in der er mir mitteilte, dass ich selbstverständlich den von ihm selber zu einem späteren Zeitpunkt umbearbeiteten Film „vor Ausstrahlung zu sehen bekommen würde“ und dann entscheiden könne, ob ich genannt werden möchte oder nicht. Dem ist der WDR dann aber nicht nachgekommen, auch nicht nach einer schriftlichen anwaltlichen Aufforderung der mich vertretenden Anwälte Wilde, Berger und Solmecke, vom 4. Juli 2014, also vor dem Sendetermin vom 7. Juli 2014. Ein anderes Angebot zur Sichtung des Films hat mir der WDR nie unterbreitet.

Weiter wird behauptet:

„Der Vorwurf: Auslöser des Streits um die Autorenschaft sei eine Mail der Redaktion an die Lufthansa gewesen, in der Roman Stumpf als Hauptautor und Tim van Beveren lediglich als sachkundiger Co-Autor benannt wurde.

Fakt ist: Bei der Mail der Redaktion an die Lufthansa handelte es sich um Schadensbegrenzung nach einem journalistischen Fehlverhalten von Tim van Beveren. Dieser hatte – noch vor der ersten offiziellen Anfrage der Redaktion an die Lufthansa – heimlich auf einem Lufthansa-Flug aufgenommene Fotos und Karikaturen, die die Luftfahrtindustrie ins Lächerliche zogen, auf seiner eigenen Facebook-Seite veröffentlicht.

Aufgrund dieser Veröffentlichung vermutete die Lufthansa journalistische Voreingenommenheit und lehnte Drehgeneh­migungen und Interviews strikt ab.“

Hier wird mir explizit ein journalistisches Fehlverhalten sowie dass ich „heimlich auf einem Lufthansa Flug Fotos und Karikaturen“ aufgenommen hätte vorgeworfen.

  1. Zu keinem Zeitpunkt habe ich heimlich auf einem Lufthansa-Flug Fotos und / oder Karikaturen aufgenommen. An Bord von mir gemachte Aufnahmen entstanden ausschließlich mit Billigung der abgebildeten Person (eine Protagonistin) und mit Billigung der Kabinenbesatzung. 
  2. Über Karikaturen, die die Luftfahrtindustrie ins Lächerliche zogen, ist mir nichts bekannt.
  3. Meine Facebook-Seiten waren aufgrund der damaligen Einstellungen nur für meine „Facebook-Freunde“ sichtbar, nicht jedoch für die Lufthansa AG. Allerdings für meinen Kollegen Dr. Roman Stumpf, heute Rusch, der diese dann auch – zu meiner Verwunderung – vollständig für die Redaktion (Joachim Angerer) und das Justiziariat des WDR kopiert hat.
  4. Die E-Mail der Lufthansa hatte ein von mir angefertigtes Bild der oben besagten Protagonistin und Arbeitsfotos in hoher Vollauflösung beigefügt (Anmerkung: bei Upload auf Facebook werden Bilder kleingerechnet und sind nur in einer kleineren Auflösung verfügbar. Sie können nur von meinen Facebook-Freunden gesehen, aber nicht geteilt werden). Diese Bilder habe ich seinerzeit lediglich über den WDR internen Mailserver an 2 WDR Redakteure sowie die Chefredakteurin versendet, als Entwurf für ein mögliches Titelbild zu der geplanten Dokumentation. Es ist für mich bis heute nicht nachvollziehbar, wie die Lufthansa an dieses Bild gelangt ist. Exakt dieses Bild ist übrigens seit 2015 das Titelbild der Kinoplakate und auch das Cover meiner Filmdokumentation „Ungefiltert eingeatmet – die Wahrheit über das Aerotoxische Syndrom“.
  5. In eine späteren E-Mail behauptete dann die Lufthansa die Fotos nicht auf meinem Facebook Profil, sondern vielmehr auf dem Twitter-Account des „Aerotoxic Teams“, einer Eigeninitiative betroffener Flugbegleiter und Piloten, gefunden zu haben. Recherchen der Lufthansa hätten ergeben, dass diese Seite gemäß Impressum zu einer Dame gehöre, die zu diesem Zeitpunkt die Lufthansa vor dem irischen High-Court verklagt hatte und die einen Künstlernamen vorgebe. Zu keinem Zeitpunkt wurde mir hier von der Lufthansa konkret ein „journalistisches Fehlverhalten“ vorgeworfen.

Anmerkung: Wegen des Unterlassens dieser u.a. auch rufschädigenden Äußerungen des WDR habe ich 2014/2015 ein Verfahren vor dem Landgericht Mainz geführt. Das Gericht kam aber zu der Ansicht, ich müsse diese Äußerungen, darunter auch solche die objektiv unwahr seien hinnehmen, da sie durch die Pressefreiheit abgedeckt seien. Es handle sich, so das Gericht, um „wertneutrale Falschdarstellungen“.

Berlin, den 28. Juni 2018