BRACE FOR IMPACT – EINE GEWERKSCHAFT GERÄT INS TRUDELN

ERMITTLUNGSVERFAHREN GEGEN UFO VORSTÄNDE WEGEN DES VERDACHTS DER UNTREUE

von Tim van Beveren

15. Mai 2019 – 20 Uhr (Ergänzungen vom 16 Mai 2019 – 15 und 22 Uhr)

(Mörfelden-Walldorf/Berlin) Heute Vormittag fand in den Geschäftsräumen der Unabhängigigen Flugbegleiter Organisation, UFO und der Industriegewerkschaft Luftverkehr, IGL in Mörfelden-Walldorf eine Hausdurchsuchung auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Darmstadt statt. Dort läuft namentlich gegen Nicoley Baublies, Sylvia de la Cruz-Gomez und Christoph Drescher unter dem Aktenzeichen 600 Js 20017/19 ein Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen des Verdachts der Untreue (§266 StGB) zum Nachteil der UFO und des Vereinsvermögens der Gewerkschaft. Dies ist strafbar und kann im Einzelfall mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. 

Ein weiteres Verfahren mit dem Aktenzeichen 600 Js 16073/19 geht wohl auf die Initative von Baublies zurück. Hier wird namentlich gegen die UFO Vorstände Thomas Klappert, Christoph Drescher, Sascha Berger und Alexander Behrens, ebenfalls wegen des Verdachts der Untreue gemäß § 266 StGB ermittelt. Insider, die mit den Vorgängen in der UFO vertraut sind wie die frühere Vorstandsreferentin und Lufthansa Aufsichtsrätin Olivia Stelz vermuten hierin aber lediglich „den von Baublies initiierten Versuch, sich seiner unliebsamen Kritiker und der inzwischen handfesten Oppositon im Vorstand der Gewerkschaft zu entledigen“. Die Ermittlungen der Darmstätter Staatsanwaltschaft richten sich dabei auch gegen externe Mitarbeiter einer Revisions – und Treuhands Gesellschaft und einer Anwaltskanzlei in Karlsruhe, welche seit 2016 damit beauftragt waren die Jahresabschlüsse des UFO e.V. zu erstellen und dabei auf zahlreiche Ungereihmtheiten in der Buchhaltung der Vorjahre und insbesondere unter der Regide der damaligen UFO Geschäftsführer Nicoley Baublies und Sylvia de la Cruz-Gomez gestossen waren (die WELT AM SONNTAG berichtete).

Die Ermittlungen wurden aber erst eingeleitet, nachdem im Frühjahr 2019 mehrere Medien, darunter auch die WELT AM SONNTAG und das Handelsblatt über interne Vorgänge und erhebliche sowie fragwürdige Details hinsichtlich der Finanzen der als steuerbefreiten Verein eingetragenen Flugbegleiter-Gewerkschaft berichtet hatten. Die Ermittlungen dauern weiter an.

Doch die bekannt gewordenen Details der heutigen Aktion sind hochbrisant: Allein durch Zahlungen seitens der UFO an die von Baublies 2015 gegründete IGL soll dem Vereinsvermögen der UFO ein Gesamtschaden von mehr als 200.000 Euro entstanden sein. Außerdem sollen Vereinsgelder für Ausflüge zum Münchner Oktoberfest und Weihnachtsfeiern in einem Fünf-Sterne Hotel zweckentfremdet geworden sein. 

Weiterer Schaden soll durch die Gewährung eines Mietkostenzuschusses an de la Cruz-Gomez entstanden sein (die WELT berichtete), obwohl sie zu dieser Zeit gemeinsam mit Baublies in einer eigenen und selbst genutzten Immobilie wohnte. Auch soll sie gemeinsam mit Baublies und ohne entsprechende Vorstandsbeschlüsse Anwaltskanzleien mandatiert haben, wodurch der UFO Kosten in Höhe von mehr als 100.000 Euro entstanden sein sollen.

Gegen Baublies wird außerdem wegen des Verdachts der Scheinselbstständigkeit ermittelt. So habe er nach Januar 2016 Rechnungen an die UFO gestellt ohne Umsatzsteuer auszuweisen. Daher besteht auch der Verdacht, dass darüber hinaus die erforderlichen Sozialabgaben verkürzt wurden, also keinesfalls ein Kavaliersdelikt, gerade für einen Gewerkschaftsfunktionär.

Nicoley Baublies war bisher zu einer Stellungnahme nicht zu erreichen. E-Mails an ihn direkt kommen mit einer Abwesenheitsnotiz und einem Verweis an die UFO-Geschäftsstelle zurück. Diese bestätigte auf Anfrage lediglich die Durchsuchungen und teilte mit: „Die UFO kooperiert vollumfänglich und rückhaltlos mit den Ermittlungsbehörden. Aufgrund der noch anhaltenden Ermittlungen bitten wir um Verständnis dafür, dass die UFO derzeit keine weiteren Angaben machen kann und sich an Spekulationen nicht beteiligen wird.“

Bisher hatten sowohl Nicoley Baublies als auch die Berichterstattung im Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL, der DPA und auf der online-Plattform Airliners.de eher den Eindruck erweckt, dass sich die laufenden Ermittlungen hauptsächlich gegen den UFO-Vorstand Alexander Behrens richten würden. Dem scheint nunmehr nicht mehr so. In der kommenden Woche hat die UFO eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Auf der Tagesordnung steht auch die Abberufung von Behrens, der den Posten des Vorsitzenden im Oktober 2018 aus gesundheitlichen Gründen abgegeben hatte.

Auf Anfrage äußerte sich hierzu erstmalig Alexander Behrens direkt und teilte mit: „Die heute stattgefundenen Durchsuchungen bei UFO und IGL werden hoffentlich helfen zu einer umfassenden Aufklärung und Aufarbeitung der komplexen Gemengelage beizutragen. Dies umso mehr, da sich die Ermittlungen nunmehr nicht – wie im Vorfeld immer wieder behauptet – nur gegen meine Fraktion und mich persönlich richten. Im Rahmen der heutigen Durchsuchungen wurde bekannt, dass die Ermittlungen auch gegen andere Vorstandsmitglieder laufen und hier eben auch Sachverhalte betroffen sind, die von Nicoley Baublies und Silvia de la Cruz zu verantworten sind. Ich denke, dass hier noch erheblicher weiterer Erklärungsbedarf gegenüber den Mitgliedern besteht.

Gemeinsam mit meinen Kollegen trete ich seit Monaten dafür ein, dass der Vorstand den Weg für einen sofortigen Neuanfang freimachen möge. Dazu bedarf es aber jetzt eines sofortigen Rücktritts des gesamten Vorstands. Nur der sofortige Rücktritt aller Vorstandsmitglieder, die kurzfristige Einsetzung eines Notvorstandes, der dann die Einleitung von Neuwahlen veranlasst, ist meiner Ansicht nach für die UFO ein noch gangbarer Weg. Für mich ist das derzeit die einzige Möglichkeit, das politische Überleben der UFO überhaupt noch zu ermöglichen.“

Weitere Bitten um Stellungnahmen an die nunmehr ebenfalls beschuldigten UFO Vorstände Sylvia de la Cruz-Gomez blieben bislang unbeantwortet. Christoph Drescher wollte sich zu den konkreten Vorwürfen im Hinblick auf das laufende Verfahren nicht äußern, teilte aber mit, dass er sich den Ausführungen seines Vorstandskollegen Alexander Behrens vollumfänglich anschließt.

Der Konflikt bei der Flugbegleiter-Gewerkschaft UFO zieht also weitere Kreise, je mehr fragwürdige Details um die Vorstände Nicoley Baublies und Sylvia de la Cruz-Gomez ans Licht kommen. Nach Rücktrittsforderungen kämpfen der Gewerkschaftsfunktionär und seine Vertraute um ihr politisches und berufliches Überleben, auch wenn die UFO selbst dabei in heftige Turbulenzen oder sogar in einen Sturzflug gerät.  

Die Hausdurchsuchung in der Gewerkschaftszentrale ist der vorläufige Höhepunkt eines schon länger andauernden Machtkampfes unter dem amtierenden Vorstand mit dem als Hardliner bekannten Nicoley Baublies auf der einen und dem als gemäßigt geltenden Alexander Behrens auf der anderen Seite. Zwei weitere Vorstandsmitglieder hatten im Januar und Februar bereits ihre Ämter niedergelegt.

Die Rolle eines weiteren gewählten Vorstandsmitgliedes, Thomas Klappert, ist weiterhin unklar. Hier wurden offenbar bei der Benennung im Herbst 2018 die Vorschriften der Vereinssatzung nicht eingehalten, weshalb das zuständige Registergericht seine Eintragung in das Vereinsregister vor wenigen Wochen ablehnte.  

Weiteres Ermittlungsverfahren

Unabhängig von dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Darmstadt ist noch ein anderes Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 7250 Js 259926/18 anhängig. Hier soll es u.a. um weitere Ungereimtheiten in Bezug auf das Verhältnis der Gewerkschaft, seiner Funktionäre und deren Arbeitgeber, der Deutschen Lufthansa AG gehen. Im Dezember 2018 war bekannt geworden, dass die Lufthansa von den Vorständen Baublies und Behrens Gehaltszahlungen für mehrere Jahre zurückfordere. Diese hatten, neben ihren Vorstandsgehältern bei der UFO auch weiterhin ihr Lufthansa-Gehalt bezogen, obwohl sie nie zum aktiven Flugdienst angetreten sind. Baublies berief sich auf Absprachen mit der Lufthansa, über sogenannte „weiße Einsatzpläne“, also Dienstpläne, in denen keine Arbeitsverpflichtungen eingetragen gewesen sein sollen. Es ist zu erwarten, dass dieses Verfahren und die Verfahren der Staatsanwaltschaft Darmstadt über kurz oder lang zusammengelegt werden.

Ende Januar 2019 kündigte dann die UFO-Tarifkommission auf Betreiben von Baublies hin den Manteltarifvertrag mit der Lufthansa. Die sich daran anschließenden Verhandlungen mit der Airline erklärte Baublies für gescheitert.

Lufthansa-Flugbegleiter waren erzürnt: Dieses Manöver habe Baublies doch „nur unternommen, um seiner eigenen Kündigung durch die Lufthansa zuvor zu kommen“, schrieb ein ehemaliges UFO-Mitglied in einem Lufthansa-Forum. „Wenn die (Lufthansa) ihn raus setzt, war es das mit seinem Vorstandsjob in der UFO. Andererseits: einen Gewerkschaftsboss in einem laufenden Tarifkonflikt an die Tür zu setzen, kommt in der Außenwirkung nicht so gut an, dass weiß auch die Lufthansa“. UFO-Mitglieder gehen mit ihrem Gewerkschaftsboss in den Foren hart ins Gericht. Da heißt es beispielsweise Baublies „sei auf Krawall gebürstet“, er wolle „mit allen Mitteln einen Streik provozieren“. Er nähme dabei seine Kolleginnen und Kollegen, „die Lufthansa und erneut alle Passagiere in Geiselhaft“. Das alles solle „aber nur davon ablenken, dass die von ihm erzielten Ergebnisse des (…) Tarifkonflikts für die Belegschaft mehr Nachteile als Vorteile eingebracht haben“

Wie die UFO einen solchen Streik finanzieren will, ist fraglich. Denn um die Finanzen des eingetragenen und noch steuerbegünstigten Vereins ist es gar nicht gut bestellt (die WELT AM SONNTAG berichtete). Die vor einigen Jahren noch mit 1,4 Mio. Euro prall gefüllte Streikkasse wurde unter Baublies und durch seine Expansionspläne mit der IGL vollständig aufgezehrt.

Im Vorstand dieses geplanten „Dachverbandes aller Luftfahrtgewerkschaften“ wirkte ebenfalls die Baublies Vertraute Sylvia de la Cruz-Gomez. Später rückte er auch selbst auf und träumte von einem mächtigen Verband, welcher der verhassten Konkurrentin VerDi etwas entgegenstellen sollte. Doch leider wollten andere Gewerkschaften wie z.B. die Piloten-Vereinigung Cockpit (VC) nicht mitspielen. Der VC-Präsident Markus Wahl erklärte dazu: „Unabhängig von sämtlichen Personalien war eine Zusammenarbeit zwischen VC und IGL in der Vergangenheit für die VC nicht nötig. In der Branche gab es seit jeher zwischen den Gewerkschaften eine Trennung: VerDi und UFO organisieren die Flugbegleiter und VC die Piloten.“ Für Baublies war der Traum einer mächtigen Ober-Gewerkschaft damit schnell verpufft. Die UFO, bzw. deren Mitglieder, finanzierten jedoch einen Großteil seines ehrgeizigen Abenteuers, immerhin über eine halbe Million Euro.

Wie schon bei der UFO prüfte auch die IGL inzwischen akribisch ihre Buchhaltung. Einige Ausgaben der IGL, die Baublies zu verantworten habe, seien wenig nachvollziehbar, so unter anderem zahlreiche Überweisungen an ihn selbst für angebliche „Beratungstätigkeiten“, erläuterte bereits im Februar der stellvertretende IGL-Vorsitzende Daniel Wollberger auf Nachfrage. Auch die von Baublies‘ ehemaligem Lebensgefährten Dan-Michel Rump geführte UFO Service GmbH stellte der IGL Rechnungen. Auf erbrachte Leistungen und Einkäufe der GmbH wurden IGL und UFO zusätzlich immer vier Prozent Aufschlag hinzuaddiert. Die UFO Service GmbH, die auch die gesamte UFO-IT inklusive der E-Mail-Accounts und die Daten aller Mitglieder kontrolliert, residiert inzwischen an der Wohnadresse von Baublies: Eine Villa in Obertshausen, knapp 15 Autominuten vom Frankfurter Flughafen entfernt, die Baublies gemeinsam mit Sylvia de la Cruz-Gomez bereits vor mehreren Jahren gekauft hat.

Zweifel an der Tariffähigkeit der UFO

Auch aus einer weiteren juristischen Ecke droht der UFO ein Sturmtief: Martina Stickler-Posner, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Frankfurt am Main, bezweifelt, dass die UFO derzeit überhaupt noch eine Tarif-fähige Gewerkschaft ist. „Nach mir vorliegenden Informationen und Belegen bestehen diese Zweifel schon für das Jahr 2017.“, erläutert Stickler-Posner. Auf Nachfrage führt sie aus: „Es fehlte an der sogenannten ‚Mächtigkeit‘, wie sie vom Bundesarbeitsgericht grundsätzlich gefordert ist, denn die UFO war schon damals gar nicht mehr streikfähig. Auch bei der erforderlichen „Gegnerfreiheit“ habe ich da so meine Zweifel, denn es besteht zumindest der Anschein, dass hier eher eine „Zusammenarbeit“ mit der Lufthansa stattgefunden hat, und keine „Gegnerschaft“ bestand. Z.B. die Gehaltszahlungen für die Tätigkeiten von Herrn Nicoley Baublies und Herrn Daniel Flohr als Flugbegleiter, obwohl sie offensichtlich gar nicht als solche tätig waren. Sie saßen gemeinsam mit führenden Lufthansa-Personal-Managern über Monate am Verhandlungstisch und wurden gleichzeitig für Tätigkeiten bezahlt, die sie ganz offensichtlich nicht erbracht haben. Und das will niemandem vorher aufgefallen sein? Wenn man sich dazu auch noch auf eine Absprache für ‚weiße Einsatzpläne‘ beruft, zeigt das eher ein Zusammenwirken als eine Tarifgegnerschaft.“  

Ein weiteres Indiz für unlautere Absprachen sieht die Anwältin in Zahlungen der Lufthansa direkt an die UFO (die WELT AM SONNTAG berichtete): „487.500 EUR als ‚Ausgleichszahlungen‘ an die UFO sind schon irritierend, denn grundsätzlich zahlt bei Tarifstreitigkeiten und Schlichtungen jede Partei ihre Kosten selbst.“ Die Lufthansa verweist in diesem Zusammenhang auf die Schlichtungsvereinbarung, somit den Schlichter Matthias Platzeck (SPD), der dies 2016 eingefordert haben soll. „Arbeitgeber-seitige Kostentragungen im Rahmen von Tarifverhandlungen sind nicht unüblich.“, erklärte dazu eine Lufthansa-Sprecherin.

Frau Stickler-Posner vertritt derzeit mehrere altgediente Lufthansa-Mitarbeiter in Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main gegen den DAX-Konzern, in denen es um deren Übergangs– und Altersversorgung geht. Hier hatte die UFO beim Eintrittsalter, beim Zinsrisiko und bei Fällen von plötzlicher Berufsunfähigkeit in der Schlichtung 2016 massive Verschlechterungen mit der Lufthansa ausgehandelt. „Besonders betroffen sind solche Flugbegleiter und –begleiterinnen, die plötzlich flugdienstuntauglich werden.“, erläutert Stickler-Posner, „denn mit den durch die UFO ausgehandelten Tarifverträgen sind die versorgungsnahen Jahrgänge erheblich schlechter gestellt worden. Die Beträge, um die es hier in Einzelfällen geht, können schon den Wert einer Eigentumswohnung bedeuten. Die Verantwortung hierfür liegt ganz offensichtlich im Abschluss des neuen Versorgungskompendiums für das Kabinenpersonal, in dem schlicht wichtige Eckpunkte fehlen, die man hätte sehen müssen. Im Rahmen der Verfahren um die Anwendung dieses Tarifvertrages muss jetzt auch die Tariffähigkeit der UFO überprüft werden. Wenn es sein muss, in letzter Instanz eben auch durch das Bundesarbeitsgericht.“

Ungeachtet dessen scheint Baublies fest entschlossen sein Mandat an der Spitze der Gewerkschaft behalten zu wollen. Es liegt daher jetzt wohl an den Mitgliedern der Gewerkschaft über sein Schicksal, als Funktionär der UFO, zu entscheiden. Denn nach dem bisherigen Sachstand droht auch ihm, zumindest bei seiner Gewerkschaft, nächste Woche ein Ausschlussverfahren.

Update 16. Mai 2019 – 22 Uhr:

Im Laufe des Abends ging die hier als PDF beigefügte Presseerklärung der beschuldigten Thomas Klappert und Christoph Drescher an Medienvertreter ein.

Update 17. Mai 2019 – 14 Uhr:

Hier eine weitere soeben zugegangene Stellungnahme. Hier antwortet Bernward Dölle, der im Auftrag des 2016 angetretenen UFO-Vorstandes die Jahresabschlüsse des UFO e.V. für die vorangegangenen Jahre erstellen sollte. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Artikel in der WELT AM SONNTAG vom Februar 2019.