DIE »CAUSA LUBITZ«

Berlin, den 5. Mai 2017

Am 24. März 2017 wurde in Berlin auf einer Pressekonferenz der Familie Lubitz mein im Zusammenhang mit dem Absturz des Germanwings Fluges 4U9525 erstelltes Gutachten vorgestellt.

Einzelheiten und das Gutachten finden Sie auf www.andreas-lubitz.com.

In den Medien wird hierzu viel spekuliert, – leider wenig sachgerecht. Daher hierzu folgende Anmerkungen:

Verschiedentlich war in den vergangenen Wochen in der Presse zu lesen oder wurde sonst berichtet, dass das von mir erstellte Gutachten insbesondere ›keine neue Absturztheorie‹ in Bezug auf den Unfall des Germanwings Fluges 4U9525 am 24. März 2015 beinhalten würde«.

Offenbar verkennen die Urheber solcher Formulierung massiv Sinn und Zweck und auch die vorgegebenen Grenzen einer seriösen gutachterlichen Tätigkeit, des vorgelegten Gutachtens und des zugrundeliegenden Auftrages.

Es ist nicht meine Aufgabe als Gutachter ein neues, alternatives Unfallszenario zu entwickeln und vorzustellen. Das ist mit den zur Verfügung stehenden Belegen und Beweismitteln zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht möglich, denn es ermangelt hier schon dem Zugriff auf wesentliche originale Beweismittel, die ausnahmslos den französischen Behörden vorliegen (wie z.B. den Cockpit-Voice-Recorder und den Flugdatenschreiber). Allerdings sei hier die Anmerkung erlaubt, dass ausgerechnet der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, die eben auf diese Beweismittel hauptsächlich Ihre Durchsuchung- und Beschlagnahmebeschlüsse von Patientendaten gestützt hat, diese Beweismittel bis heute ebenfalls nicht vorliegen, geschweige sie denn diese hat durch unabhängige Experten auswerten lassen.

Ohne die Möglichkeit diese vorliegenden Beweismittel erster Hand zu überprüfen und mithilfe von qualifizierten Experten einer unabhängigen Analyse zuzuführen, wäre jede Entwicklung einer Theorie vermessen, unseriös und völlig unangebracht. Dies sollten gerade die in diesem Zusammenhang als »Experten« befragten Personen bestens wissen, ansonsten verdienen sie die Bezeichnung »Experte« nicht.

Sinn und Zweck war es daher die vorhandenen Belege und Schlussfolgerungen auf der Grundlage der knapp 16.000 Seiten umfassenden Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Düsseldorf eine kritischen Betrachtung und Überprüfung zu unterziehen und Fehler in den sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und Feststellungen aufseiten der zivilen Flugunfalluntersuchung, als auch den Ermittlungen der französischen und der deutschen Justizbehörden, herauszuarbeiten.

Allein dabei drängen sich durchaus eine Reihe alternative Szenarien auf, die in eine ganz andere Richtung deuten, als besonders durch die Medien in den Tagen und Wochen nach dem Unfall immer wieder behauptet wurde. Die Gründe und die Verursacher dieser falschen Schlüsse sind alle im vorliegenden Gutachten namentlich benannt.

Darüber hinaus richtet sich das Gutachten in erster Linie zunächst einmal an die für die Klärung des Unfallablaufes zuständigen Behörden und Institutionen. Schon aus ermittlungsstrategischen Überlegungen wäre es völlig unangebracht, dass diese durch die Medien von ggf. zu überprüfenden Fakten Kenntnis erhalten und eine erfolgreiche Strafverfolgung (sollte es sich dabei um strafrechtlich relevantes Fehlverhalten handeln) damit bereits im Ansatz unmöglich gemacht wird.

 

Tim van Beveren

 

Berichterstattung, die Vorwürfe aus dem Gutachten aufgegriffen hat: